100 Jahre Trachtenkapelle Altenschwand - Kreistrachtenfest vom 22.-24. Juni 2013
RICKENBACH-ALTENSCHWAND.
Die vom Bundespräsidenten an Musikvereinigungen mit 100-jähriger Geschichte verliehene Pro-Musica-Plakette kommt in den Besitz der Trachtenkapelle Altenschwand. Das Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestätigte den Musikern im Januar den erfolgreichen Nachweis der 100-jährigen Vereinsgeschichte. Am Sonntag fährt zunächst eine Vereinsabordnung nach Neu-Ulm, wo in diesem Jahr die symbolische Verleihung der Plakette mit einem dreitägigen Festprogramm stattfindet.
"Alle Vereine, die in diesem Jahr die Plakette erhalten, wurden zu diesem Festakt eingeladen", berichtete die Vereinsvorsitzende Alexandra König. In Neu-Ulm wird Bernd Neumann, der höchste Beauftragte der Bundesregierung für den Kulturbereich, die Plakette stellvertretend an zwei ausgewählte Vereine der Grenzregion zwischen Baden-Württemberg und Bayern überreichen. Die anderen Vereine bekommen ihre Plaketten später. "Wer dann unsere Ehrung vornimmt, wird im Landratsamt entschieden, aber wir haben schon den Wunsch geäußert, dass der Akt im Rahmen unseres Jahreskonzerts am 30. November erfolgt", teilte die Vereinsvorsitzende der Badischen Zeitung mit.
Die Würdigung langjähriger Verdienste im Bereich der Amateurmusik wurde im Jahr 1968 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke initiiert. Die traditionsreichen Orchester erhielten die Pro-Musica-Plakette, an Chöre ging die Auszeichnung in Form der Zelter-Plakette. Im Hotzenwald gibt es bisher nur wenige Vereine und Chöre, die eine solche Ehrung erhielten. Voraussetzung zum Erhalt ist der lückenlose Nachweis des ununterbrochenen Einsatzes für die Musik. Gab es durch Krieg oder andere ungewöhnliche Ereignisse ein Ruhen der Vereinstätigkeit, dann wurde dies – wenn der Zeitraum bis zur Wiederaufnahme der Aktivitäten nicht zu groß war – toleriert. "Der lückenlose Nachweis der Vereinstätigkeit ist aber nicht immer einfach", berichtete Winfried Schmidle, der im Altenschwander Festkomitee für das Jubiläum für den historischen Teil der Festschrift monatelang in Archiven forschte. Als Beweise der frühen Vereinstätigkeit gelten neben den eigenen Vereinsdokumenten auch Urkunden, Zeitungsartikel, Fotos mit Belegung des Entstehungsdatums sowie auch Instrumenteninschriften. Ausnahmsweise – so steht es in den Verleihungsrichtlinien – werden auch mündliche Überlieferungen anerkannt.
Lokalzeitungen helfen, Konzerte zu belegenDen Antragsunterlagen zur Plakettenverleihung muss der Verein zudem den lückenlosen Beleg von Konzerten in den vorangegangenen fünf Jahren vorlegen. Hier kann der Verein vor allem auf Berichte der Lokalzeitungen zurückgreifen. Auch die Ortsbehörde einer Gemeinde soll dem Antragsverein das instrumentale Musizieren bestätigen.
Höhepunkt der Aktivitäten im Jubiläumsjahr der Trachtenkapelle wird eine dreitägige Veranstaltung vom 22. bis 24. Juni auf dem Festplatz in der Dorfmitte beim Schulhaus sein. Dem Verein wurde bereits die Ausrichtung des Kreistrachtenfestes am Sonntag, 23. Juni, zugesprochen.
Quelle: Badische Zeitung vom 07.03.2013. Text von Wolfgang Adam. Bilder: BZ